Der Kassier oder die Kassierin sieht der Revision im Verein oft mit ängstlichen Blicken entgegen. Das muss nicht sein. Wenn die Buchhaltung gut vorbereitet ist, wird aus der gefürchteten Revision eine kameradschaftliche Kontrolle bei einem guten Essen. Wir erklären dir die sechs wichtigsten Punkte, die du beachten musst, damit die Revision deiner Vereinsbuchhaltung reibungslos verläuft.
1. Anfangsstand der Buchhaltung
In der Buchhaltung muss der Anfangsstand der Bilanz genau dem Stand am Ende des Vorjahres entsprechen. Wenn der Kassenbestand Ende 2021 genau 364.00 beträgt, muss der Kassenbestand Anfang 2022 ebenfalls genau 364.00 betragen. Dasselbe gilt für alle Bilanzkonten. Als Finanzverantwortliche:r deines Vereins solltest du deshalb den Abschluss des Vorjahres für die Revision bereithalten.
2. Aktueller Stand von Kasse und Bankkonten
Der Endsaldo in der Buchhaltung muss immer mit dem Kontoauszug übereinstimmen. Wenn das Bankkonto Ende Jahr genau 8623.40 beträgt, muss das Bankkonto in der Buchhaltung ebenfalls exakt den Stand 8623.40 aufweisen. Dasselbe gilt für die Kasse. Eigentlich ist das gar nicht so schwer, wird aber leider nicht immer so gemacht.
3. Belege stichprobenartig kontrollieren
Belege sind für die Buchhaltung sehr wichtig. Die Buchhalterin pflegt zu sagen: „Keine Buchung ohne Beleg“. Ein strenger Revisor oder eine strenge Revisorin wird darauf beharren. Im normalen Vereinsumfeld benötigt man für jede Buchung einen Beleg, soweit es Sinn ergibt. Im Vereinsumfeld gibt es jedoch keine formellen Anforderungen an einen Beleg.
Ein Beleg kann also vieles sein:
- Eine Rechnung
- Eine Quittung vom Detailhändler
- Ein Bahnbillett
- Eine handgeschriebene Quittung eines Vereinsmitglieds
- Eine ausgedruckte Bestellbestätigung per E-Mail
- Ein selbst ausgefülltes Blatt Papier (Eigenbeleg, nur wenn es wirklich nicht anders geht)
- …und noch weiteres
Wenn Vereinsmitglieder Geld ausgeben, erhalten sie fast immer eine Quittung. Wenn nicht, soll ein Beleg verlangt werden. Ein handgeschriebenes Stück Papier mit dem Text „200.– für XYZ dankend erhalten“ und der Unterschrift des Empfängers genügt bereits.
Grundsätzlich sollten Spesen nur gegen Beleg ausbezahlt werden. Falls dies in eurem Verein noch nicht üblich ist, solltet ihr auf jeden Fall damit beginnen.
Der Revisor oder die Revisorin wird in die Buchhaltung schauen und für einige Buchungen die Belege sehen wollen. Dann wird er oder sie sich die Belege anschauen und die Buchungen dazu sehen wollen. Es wäre übertrieben, alle Belege zu kontrollieren. Deshalb wird hier jeweils stichprobenartig vorgegangen.
4. Kontrolle der Buchungsadditionen
In den einzelnen Konten werden die Buchungen addiert. Auch hier wird nicht alles bis ins letzte Detail nachgerechnet. Der Revisor oder die Revisorin deines Vereins kontrolliert stichprobenartig, ob richtig gerechnet wurde.
5. Bei Vereinen mit doppelter Buchhaltung: Übereinstimmung des Gewinns in der Erfolgsrechnung und in der Bilanz
In der doppelten Buchführung erscheint der Gewinn in der Erfolgsrechnung (Aufwand und Ertrag) und in der Bilanz (Aktiven und Passiven). Der Gewinn muss auf beiden Seiten gleich sein. Ist dies nicht der Fall, ist die Eröffnungsbilanz nicht korrekt oder es wurde falsch gerechnet.
6. Wie steht der Verein finanziell da?
Der Revisor oder die Revisorin erstellt für die nächste Mitgliederversammlung einen kurzen Revisionsbericht. Er oder sie berichtet, ob die Buchhaltung gut geführt ist und ob es andere relevante Dinge gibt, die die Mitgliederversammlung wissen sollte. Dazu gehört, ob der Verein finanziell gesund ist oder ob Überschuldung und Konkurs drohen, ob das Vermögen erheblich geschrumpft ist, etc.
Dies ist der Teil der Revision des Vereins, der vom Buchhalter oder der Buchhalterin des Vereins nicht wesentlich beeinflusst werden kann. Der Kassier oder die Kassierin des Vereins verbucht nur, was ausgegeben wurde.
Ein finanziell gesunder Verein hat genügend Geld auf dem Bankkonto, keine oder nur wenig Schulden und gibt weniger aus als er einnimmt.
Warnzeichen für eine schlechte finanzielle Lage des Vereins sind zum Beispiel folgende:
- Hohe Debitoren, die darauf hindeuten, dass Rechnungen oder Mahnungen gar nicht oder nicht rechtzeitig verschickt wurden
- Wenig Geld auf dem Bankkonto, deutlich gesunkener Kontostand gegenüber dem Vorjahr
- Sehr hohe Ausgaben und tiefe Einnahmen
- Stark gewachsene Werte in der Bilanz (mehr Aktiven und mehr Passiven)
Natürlich können diese Dinge auch in einem gesunden Verein vorkommen. Wenn jedoch eines dieser Warnzeichen auftritt oder die Buchhaltung andere Auffälligkeiten aufweist, ist es dringend notwendig, die Sache genauer unter die Lupe zu nehmen.
Revision im Verein klingt kompliziert, ist es aber nicht
Das ganze sieht nach viel Arbeit aus. Das muss aber nicht sein. Mit einer gut geführten Buchhaltung und gut zusammengestellten Unterlagen ist die Revision schnell erledigt. Die Vereinssoftware Webling hilft dir dabei, deine Buchhaltung übersichtlich zu halten, damit die Revision besonders effizient gelingt. So könnt ihr schneller zum gemütlichen Teil übergehen.
Welches sind deine Erfahrungen mit der Revision im Verein? Hast du weitere Ideen für eine effiziente Kontrolle, eine schnelle Durchführung oder einen passenden Rahmen? Lass es uns in der Kommentarspalte wissen.
Das alles ist OK, aber ganz allgemein sollte bei einer Prüfung auch festgestellt werden, dass die verbuchte Aufwände dem Zweck des Vereins entsprechen und die Einnahmen vollständig sind, dass die Aktiva wirklich bestehen und die Passiven (inkl notwendige Rückstellungen für vorhersehbare Risiken) vollständig sind. Siehe das Akronym CEAVOP in Google,
Completeness Existence, Accuracy, Ownership, Presentation
Auch zu unterscheiden sind progressive und retrograde Prüfungswege Retrograd vom Konto retour zum Ursprung – hier geht es um das «E» von CEAVOP
Progressiv vom Sachverhalt zum Konto – hier geht es um das «C» von CEAVOP – vor allem bei Passiven und Rückstellungen
Guten Tag
Kleiner Verein, kleines Vermögen (wenige 10’000.– Franken).
Wo muss der Revisionsbericht abgelegt werden? Aus meiner Sicht bei den Unterlagen des Kassiers. Oder?
Besten Dank
Andreas Burch
Lieber Andreas
Danke für deine Frage. Auch wenn wir als kleiner Verein nicht revisionspflichtig sind, ist es immer sinnvoll, eine Revision durchzuführen. Wir würden die Unterlagen auch bei den anderen Unterlagen des Kassiers ablegen. Idealerweise als Ergänzung zu den Jahresabschlussunterlagen.
Dies ist aber nur eine Empfehlung, eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
Liebe Grüsse
vom Webling-Team
Guten Tag
Soll der Revisor an der Generalversammlung teilnehmen oder nur den Revisionsbericht vorgängig schriftlich schicken? Die Frage betrifft einen kleinen Verein. Gibt es dazu einen Gesetzestext?
2. Frage: Es wurde verpasst, die Revisionsstelle zu wählen. Geht das auch im Nachhinein via Zirkularbeschluss der aber nur an den Vorstand geht?
Vielen Dank
Liebe Sandra
Dein Verein ist per Gesetz nur dann revisionspflichtig, wenn die Bilanzsumme mehr als 10 Millionen, die Umsatzerlöse mehr als 20 Millionen oder ihr 50 Vollzeitstellen habt.
Da ihr ein kleiner Verein seid, gehe ich davon aus, dass dies nicht der Fall ist.
Deshalb gelten hier eure Statuten:
1. Frage:
Wenn in euren Statuten nichts von einer Teilnahme steht, kann der Revisionsbericht durchaus im Voraus schriftlich eingereicht werden. Dieser kann dann an eurer Generalversammlung vorgelesen werden. Eine Teilnahme ist für die Beantwortung von Fragen sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich.
2. Frage
Auch hier kommen eure Statuten ins Spiel. Dort ist geregelt, wer die Revisionsstelle wählt. Normalerweise ist dies die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Für diese ist gemäss Art. 66 Abs. 2 ZGB ein schriftlicher Zirkularbeschluss möglich, sofern dies in euren Statuten nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Für beide Fragen empfehle ich dringend, die Vereinsstatuten zu konsultieren.
Ich hoffe, ich konnte dir deine Fragen so beantworten.
Liebe Grüsse
Melanie vom Webling-Team
Ab welcher Vereinsgrösse (Anzahl Mitglieder, Jahresumsatz oder Vereinsvermögen) wird empfohlen, dass eine Revision der Vereinsbuchhaltung durchgeführt wird?
Gibt es da gesetzliche Vorgaben dazu oder ist es heutzutage einfach Usus?
Lieber Stefan,
es gibt tatsächlich eine Grenze, ab der ein Verein eine Revision durchführen muss. Dies ist in der Schweiz in Art. 69b ZGB geregelt und beschreibt folgende Grenzen:
1. Bilanzsumme von 10 Millionen Franken;
2. Umsatzerlös von 20 Millionen Franken;
3. 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Oder wenn ein Vereinsmitglied mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht es verlangt.
Für alle anderen Vereine sind die Statuten massgebend. Ist dort eine Revision vorgesehen, so ist sie obligatorisch.
Tatsächlich ist es auch Usus, eine Revision in den Statuten zu verankern. Denn eine Revision entlastet den Finanzreferenten und stärkt das Vertrauen der anderen Vereinsmitglieder in die Kassenführung des Vorstandes.
Habe ich damit die Frage beantwortet?
Mit Webling funktioniert die Revision in unserem Verein mittlerweile (fast) vollkommen digital und von zu Hause aus. Jeder Revisor besitzt einen Account mit Lesezugriff auf die Buchhaltung. Belege und Kontoauszüge werden über die Dokumentenablage zur Verfügung gestellt. Lediglich die Barkasse muss noch „vor Ort“ geprüft werden. Super!
Lieber Dominik
Vielen Dank für deine positive Rückmeldung, das freut uns sehr.
Liebe Grüsse
Melanie vom Webling-Team
Hallo zusammen
Muss der Revisor Vereinsmitglied sein? (Der Verein ist nicht provisionspflichtig, macht aber eine Revision)
Liebe Grüsse
Lara
Hallo Lara
Vielen Dank für deine Frage. Der Revisor muss nicht Vereinsmitglied sein.
Viele Grüsse
Webling
Vielen Dank für diesen ausführlichen Beitrag. Eine Frage: müssen die Belege unbedingt in Papierform vorliegen oder genügen diese auch digital (Scans, Fotos)?
Hallo!
Vielen Dank für die Frage. Früher war es sicher so, aber hier hat die Digitalisierung etwas Einzug gehalten:
In den meisten Fällen genügen heutzutage digitale Belege wie Scans oder Fotos, solange sie gut lesbar und vollständig sind. Viele Institutionen und Behörden akzeptieren mittlerweile digitale Kopien. Wir raten aber bei der Stelle, die eure Buchhaltung kontrolliert nachzufragen.
Viele Grüsse
Webling