Jemand macht Buchhaltung mit Rechner und Papier.

Eigenkapital in Vereinen

Jeder, der mit Buchhaltung zu tun hat, hat schon einmal vom Eigenkapital gehört. Tatsächlich, ein Blick in die Vereinsbuchhaltung zeigt das Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz. Aber auf einem Konto bei der Bank sucht man das Eigenkapital vergeblich. Was hat es damit auf sich? Was ist überhaupt die Definition von Eigenkapital in Vereinen? Wie unterscheidet man Eigenkapital und Fremdkapital im Verein?  

Bilanzverständnis: Aktiven und Passiven in der Vereinsbuchhaltung

Zunächst einmal, in der Bilanz gibt es Aktiven und Passiven. Die Aktiven sind das „Vermögen“, oder genauer: Wie das Geld verwendet wurde. Die Passiven zeigen, woher das Geld kommt. Machen wir ein Beispiel:

Was ist passiert? Wir sind zur Bank gegangen und haben uns 100 CHF geliehen. Dieses Geld haben wir sofort abgehoben und in die Vereinskasse gelegt. Deshalb sind jetzt 100.- in der Kasse und wir schulden der Bank den gleichen Betrag. Diese Schulden sind das Fremdkapital: Es wurde uns von einer «fremden» Institution geliehen und muss wahrscheinlich irgendwann zurückgezahlt werden.


Auf der Passivseite steht, woher das Geld kommt. In diesem Fall ist es ein Bankkredit. Auf der Aktivseite steht, wofür das Geld ausgegeben wurde. In diesem Fall haben wir es in die Vereinskasse gelegt.

Kauf und Verkauf: Bewegungen in der Vereinskasse

Als Nächstes kaufen wir mit dem Geld aus der Kasse ein paar Flaschen Limonade. Diese kosten CHF 30.- Die Bilanz sieht dann so aus: 

Die CHF 30.- haben wir aus der Vereinskasse genommen, es verbleiben dort also noch CHF 70.-. Stattdessen nehmen wir die Limonade mit einem Wert von CHF 30.- in die Bilanz auf. So haben Aktiva und Passiva den gleichen Wert. Das ist wichtig, denn in der Bilanz müssen beide Werte ausgeglichen sein.

Dann folgen einige sonnige Tage, die Nachfrage nach Limonade steigt und wir können die Limonade mit Gewinn weiterverkaufen. Ein durstiger Käufer gibt uns dafür CHF 50.-. Das ändert sogleich unsere Bilanz:

Eigenkapitalbildung im Verein

Die Limonade ist verkauft und damit aus der Bilanz verschwunden. Den Erlös von CHF 50.- haben wir in die Kasse gelegt. Da sind die CHF 70, die schon drin waren, plus die CHF 50 aus dem Verkauf. Der Bankkredit beträgt immer noch CHF 100.-.

Wie bereits erwähnt, muss der Vereinskassier seine Bilanz regelmässig ausgleichen, damit auf beiden Seiten der gleiche Wert steht. Was macht er also mit dem Gewinn aus dem Verkauf?


Theoretisch könnte man den Gewinn verschenken, um die Bilanz auszugleichen. Aber das will man für den Verein nicht. Also arbeiten die Buchhalter:innen mit dem Eigenkapital. So können sie beide Seiten der Bilanz ausgleichen, ohne Geld zu verschenken.

Das Eigenkapital ist also die Differenz zwischen Aktiva und Passiva. Das Eigenkapital befindet sich immer auf der Passivseite der Bilanz. Es steht dem Verein unbegrenzt zur Verfügung und es besteht keine Rückzahlungsverpflichtung. Es ist unser eigenes Kapital.

Definition Eigenkapital im Verein
Als Eigenkapital werden die Mittel bezeichnet, die vom Verein und seinen Mitgliedern in den Verein eingebracht und auf unbestimmte Zeit überlassen werden oder die im Verein erwirtschaftet werden. Es handelt sich also um eine Art Kapital.

3 Kommentare

  • Hallo wir führen die Finanzen in unserem Verein mit einer einfachen Buchhaltung (Michlbüchlirechnung). Für eine Jubiläumsreise im nächsten Jahr zahlen ca. 25 Mitglieder je CHF 1000.- auf ein spezielles Konto (Nebenkonto zum Stammkonto) welches die normalen Ein- und Auszahlung des Vereins nicht tangiert ein. Bei der Jahresrechnung wurde das Guthaben (Zweckgebunden) für die Vereinsreise ausgewiesen. Die Steuerverwaltung sieht dieses Guthaben als Eigenkapital und fordert Gewinnsteuer für Bund, Kanton und Gemeinde. Unser normales Eigenkapital beträgt ohne dieses Reisegeld ca 17’000 CHF. Steuer werden in der Höhe von ca 1’600 CHF gefordert. Habe echt ein Problem wenn Gewinnsteuer für etwas gefordert wird was nicht mit dem Betriebsvermögen des Vereins zu tun hat.

    • In Deutschland sind die Freibeträge wesentlich höher, bis Kapitalertragssteuer fällig würde. Wie ist das denn in der Schweiz mit der Gemeinnützigkeit geregelt? Oder gibt es so was bei Euch nicht? Unser FinA hat uns auch schon mal darauf hingewiesen, dass wir mehr Geld nicht auf der Haben-Seite haben dürften, dann haben wir für die einzelnen Bereiche Budgets angelegt, diese einem bestimmten Zweck zugeordnet und das Geld bei nächster Gelegenheit auch dafür ausgegeben.

      • Hallo Brigit und Erich

        Ich kann hier vielleicht weiterhelfen:
        Es gibt auch in der Schweiz einen Freibetrag. Der ist allerdings – wenig überraschend – von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Dieser ist zwischen CHF 5’000 und CHF 20’000. Auf Bundesebene ist er allerdings nur 5’000.

        Die Zweckbezogenheit, die Birgit beschreibt, kann in der Schweiz teilweise auch zum Tragen kommen, nämlich dann, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt ist. Dann ist aber das ganze Vereinsvermögen zweckbezogen. Gemeinnützigkeit muss beim Kanton beantragt werden und setzt diese Grenze der Gewinnsteuer auf Bundesebene auf CHF 20’000.

        Eine weitere Einkunft wird aber nicht als Gewinn gezählt, in deinem Fall nämlich die: «Mitgliederbeiträge an die Vereine und die Einlagen in das Vermögen der Stiftungen werden nicht zum steuerbaren Gewinn gerechnet.» (Website Kanton Zürich). Vielleicht lohnt es sich ja, das genauer anzuschauen.

        Ganz viele weitere Infos zum Thema Stauern findest du bei Vitamin B, der Fachstelle für Vereine in der Schweiz.

        liebe Grüsse
        Melanie von Webling

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