Der DATEV-Standardkontenrahmen SKR49 wird von der neuen Branchenlösung SKR42 abgelöst. Das neue Branchenpaket von DATEV steht bereits seit einiger Zeit zur Verfügung, die alte Lösung wird hingegen bald abgelöst. Wann das genau der Fall, ist, welche Neuerungen der SKR42 bringt und wie ihr die Umstellung in eurer Buchhaltung vornehmen könnt, zeigen wir euch hier.
SKR49 wird abgelöst – die grössten Unterschiede
Der neue Vereinskontenrahmen SKR42 soll die Nachteile des bisherigen Vereinskontenrahmens SKR49 ausgleichen. Er unterscheidet sich in einigen Punkten vom bisherigen Kontenrahmen SKR49.
Die auffälligste Änderung ist wohl, dass es im neuen Kontenrahmen keine Kontenklassen für die vier Bereiche eines Vereins mehr gibt. Nach wie vor werden die vier Bereiche ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterschieden. Diese sind jedoch in vier Sphären organisiert. Die Zuordnung zum Bereich erfolgt deshalb nicht wie bis anhin über die Kontonummer, sondern wird unabhängig davon getätigt. Die Sphäre durch das zusätzliche DATEV-Feld Kost1 abgebildet. Es ist ein Zusatzfeld zu jeder Buchung. In Webling kann die entsprechende Sphäre einfach im Interface ausgewählt werden.
Die Zuordnung des Bereichs via Sphäre bringt einige Vorteile mit sich. Weil die Zuordnung flexibler ist, werden im neuen Kontenrahmen auch viel weniger verschiedene Konten benötigt. Der Kontenrahmen ist stark an den Kontenrahmen für Unternehmen SKR04 angelehnt und somit auch mit moderneren Auswertungsmethoden kompatibel.
Zusätzlich erleichtert die 5-stellige Sachkontennummernlänge die Aufnahme von branchenspezifischen Konten für steuerbegünstigte Organisationen erheblich. Der Kontenrahmen SKR42 enthält keine speziellen Bezeichnungen mehr für verschiedene Vereinsarten wie z.B. Sportvereine und die Länge der Sachkonten kann nicht verkürzt werden.
Warum wird der SKR49 abgelöst?
SKR49 gibt es schon seit vielen Jahren und die DATEV möchte sich mit dem neuen Kontenrahmen SKR42 an neue Gegebenheiten und Veränderungen anpassen.
Auf der Basis des SKR49 waren keine Kontenzweck-Zuordnungen möglich. Diese bilden jedoch die Grundlage für moderne Finanzauswertungen. Sie können im neuen Kontenrahmen genutzt werden.
Technologisch ist eine Weiterentwicklung auf Basis des SKR49 von Seiten der DATEV nicht möglich. Einige neue Funktionalitäten sind langjährige Anwenderwünsche, die erst mit dem neuen Kontenrahmen umgesetzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel ein Anlagespiegel nach Sphären oder die Verwendung der Kostenrechnung classic.
Und auch mit Blick in die Zukunft ist die Umstellung sinnvoll: Weiterentwicklungen, wie z.B. Programmanbindungen an Steuerprogramme, sind technisch realisierbar. Wie der neue Kontenrahmen SKR42 im Detail funktioniert, beschreiben wir euch im Artikel zum Kontenrahmen detaillierter.
Rechtzeitig auf den neuen Kontenrahmen SKR42 zu wechseln, ist für gemeinnützige Organisationen wichtig. Doch es sollte auch nicht überstürzt sein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Umstellung auf den SKR42?
Die DATEV hat den Vereinen, gGmbHs und gemeinnützigen Organisationen mitgeteilt, dass der Standardkontenrahmen SKR49 noch bis einschliesslich Wirtschaftsjahr 2024 verwendet werden kann. Der Jahresabschluss und die Steuererklärung für 2024 können noch mit dem alten Kontenrahmen erstellt werden. Es ist aber unumgänglich, sich 2024 um die Umstellung auf den neuen Kontenrahmen zu kümmern.
Es lohnt sich nicht, den Kontenrahmen während des Geschäftsjahres zu ändern. Dies ist sehr aufwändig und unnötig. Denn für das Rechnungsjahr 2024 werden beide Kontenrahmen noch parallel unterstützt. Stellt euch also im Jahr 2024 die Frage, mit welcher Buchhaltungslösung ihr idealerweise arbeitet, damit ihr ab dem 1.1.2025 mit dem SKR42 arbeiten könnt.
Allenfalls lohnt es sich für euren Verein, die Buchhaltungssoftware zu wechseln oder eine neue anzuschaffen. Denn für die Einführung des SKR42 muss die Buchhaltungssoftware eures Vereins den neuen Kontenrahmen unterstützen, wie dies beispielsweise bei Webling der Fall ist.
Wie funktioniert der Übergang?
Wenn du neu mit der Buchhaltung beginnst, erstellst du einfach einen neuen Buchhaltungsmandanten und wählst den entsprechenden Kontenplan aus. Wenn du bereits mit SKR49 arbeitest, wartest du idealerweise auf die Umstellung deines Softwareherstellers. Dieser sollte die Software so konfigurieren, dass die Umstellung automatisch oder sehr einfach erfolgt und die bisherigen Konten in den neuen Kontenrahmen überführt werden können.
Wie und wann stellt Webling auf SKR42 um?
Der Kontenrahmen ist bereits in Webling implementiert. Neue Webling-Kund:innen können direkt mit dem neuen Kontenrahmen starten. Bestehende Kunden werden im Laufe des Jahres darüber informiert, wie sie einfach von SKR42 auf SKR49 wechseln können. Aktuelle Informationen findest du hier.
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