Was ist ein Verein?
Ein Verein ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die freiwillig einen gemeinsamen Zweck verfolgen, ohne dabei Gewinn an sich selbst auszuschütten. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt das in Artikel 60 ff. ZGB: Sobald die Statuten schriftlich vorliegen und ein Vorstand gewählt ist, ist der Verein eine eigenständige juristische Person, unabhängig von seiner Grösse. Das trifft auf den Lesezirkel im Quartier genauso zu wie auf den Sportverband mit eigener Geschäftsstelle.
Weshalb gründet man einen Verein?
Viele Leute treffen sich regelmässig, um einer Freizeitbeschäftigung, wie zum Beispiel dem Fussballspielen, nachzugehen. Irgendwann beschliessen sie, gemeinsam Bälle und Trikots zu kaufen, ein Grümpelturnier mit Gleichgesinnten zu organisieren oder am Dorffest einen Stand zu betreiben.
Das ist der Zeitpunkt, um einen Verein zu gründen. Ein Verein bietet viele rechtliche Vorteile, um sich in einer Gruppe von Menschen zu organisieren, aber auch, um sich abzusichern:
- Für Schulden haftet nur das Vereinsvermögen, nicht die Mitglieder.
- Die Zuständigkeiten im Verein sind geregelt, der Vorstand leitet den Verein. Mitglieder, die selbst etwas organisieren, sind natürlich immer willkommen.
- Dank des Mitgliederverzeichnisses ist klar ersichtlich, wer dabei ist und wer nicht.
- Regelmässige Mitgliederbeiträge sorgen dafür, dass jede Person ihren Anteil an den Kosten der Vereinstätigkeit trägt.
«Allein ist besser als mit Schlechten im Verein, mit Guten im Verein ist besser als allein.»
Friedrich Rückert (1788 – 1866)
Für wen lohnt sich ein Verein?
Ein Verein lohnt sich, wenn ihr regelmässig als Gruppe auftretet und dafür eine verlässliche Struktur braucht: eine Kasse, ein Mitgliederverzeichnis, jemanden, der nach aussen sprechen darf. Das trifft auf den Pfadfinderstamm zu, der jedes Jahr ein Lager organisiert, genauso wie auf den Elternrat, der mit der Schule verhandelt. Wenn ihr euch dagegen nur einmal zusammentut, etwa für ein einzelnes Fest, lohnt sich der Aufwand einer Gründung oft nicht.
Wann passt eine andere Rechtsform besser?
Ein Verein passt nicht zu jeder Gruppe. Wenn ihr als Zweck vor allem gemeinsam Geld verdienen und den Gewinn unter euch aufteilen wollt, verbietet das Vereinsrecht genau das: Ein Verein darf keinen Gewinn an seine Mitglieder ausschütten.
Verein
Ein Verein passt, wenn:
- der Zweck ideell, sportlich, kulturell oder gemeinnützig ist, nicht gewinnorientiert
- ein allfälliger Gewinn im Verein bleibt, statt an Mitglieder ausgeschüttet zu werden
- ihr eine demokratische Struktur wollt, eine Person eine Stimme an der Generalversammlung
- Mitglieder kommen und gehen sollen, ohne dass ihr neu gründen müsst
Einfache Gesellschaft
Der Name klingt nach Bürokratie, ist aber das Gegenteil davon: Eine einfache Gesellschaft ist keine Firma, die ihr irgendwo anmeldet, sondern entsteht automatisch, sobald zwei oder mehr Personen ihre Kräfte oder ihr Geld für ein gemeinsames Ziel zusammenlegen.
Ein Beispiel macht das klarer: Drei Freunde bauen zusammen eine Bühne für ein Openair und teilen sich die Kosten für Material und Miete. Niemand unterschreibt einen Vertrag, niemand meldet etwas beim Amt an. Trotzdem sind die drei ab diesem Moment rechtlich eine einfache Gesellschaft, ganz ohne es zu merken. Die Gesellschaft selbst existiert dabei nur im Gesetz, nicht als eigene Person: Es gibt kein Konto der Gesellschaft und keinen Vertrag im Namen der Gesellschaft, alles läuft über die einzelnen Personen. Wenn die drei Freunde Material auf Kredit kaufen und die Rechnung offen bleibt, kann der Lieferant jeden Einzelnen von ihnen für die ganze Summe belangen, nicht nur für ein Drittel.
Eine einfache Gesellschaft passt, wenn:
- zwei oder mehr Personen ein informelles oder zeitlich begrenztes Projekt verfolgen
- kein eigener Rechtsträger und keine Statuten nötig sind
- ihr bereit seid, mit dem eigenen Vermögen zu haften, auch für Schulden der anderen Beteiligten
GmbH
Eine GmbH kostet mindestens CHF 20’000 Startkapital und bringt eine Buchführungspflicht mit sich, dafür haften die Gesellschafter nur mit ihrer Kapitaleinlage. Die Struktur richtet sich nach Kapitalanteilen statt nach Köpfen, wer mehr einbringt, hat mehr Gewicht.
Eine GmbH passt, wenn:
- ihr ein kommerzielles Geschäft mit Gewinnabsicht betreibt und der Gewinn an die Gesellschafter fliessen soll
- ihr beschränkte Haftung braucht und CHF 20’000 Startkapital aufbringen könnt
- die Struktur sich nach Kapitalanteilen statt nach Köpfen richten soll
Was braucht es für eine Vereinsgründung?
Die wichtigsten Bausteine sind schriftliche Statuten, mindestens zwei Mitglieder und eine Gründungsversammlung, an der ihr die Statuten annehmt und den Vorstand wählt. Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Mustervorlagen findest du hier: Verein gründen in der Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Frisch gewählter Vorstand: Je mehr Köpfe Ideen einbringen und je mehr Schultern die Vereinsarbeit tragen, desto vielseitiger das Vereinsleben.
Das Vereinsleben kann losgehen!
Nach der Vereinsgründung geht das Vereinsleben erst richtig los. Der Verein bildet das Fundament für viele tolle Vereinsaktivitäten und gemütliche Vereinsabende. Es braucht aber auch viel ehrenamtliches Engagement von den Mitgliedern und dem Vereinsvorstand, um das aktive Vereinsleben aufrechtzuerhalten und zu gestalten. Wie eine Generalversammlung im Verein richtig läuft oder was ihr bei Mobbing im Verein tun könnt, erfährst du in weiteren Artikeln unserer Sammlung für Vereinswissen.
Was hast du bei deiner Vereinsgründung erlebt? Hinterlasse uns einen Kommentar zu eurer Gründungsgeschichte.




Hej,
Ist es möglich als Einzelperson einen Verein zu gründen?
Gruss Laura
Guten Tag Laura
Vielen Dank für deine Frage. Als Einzelperson kann man keinen Verein gründen. Ein Verein ist für mehrere (mindestens zwei) Personen gedacht.
Viele Grüsse
Webling
Hallo Webling,
müssen die Statuten eines neu zu gründenden Vereins von irgend einer Stelle offiziell bestätigt werden, nach den sie durch die Gründungsversammlung angenommen worden sind?
Grüsse Andreas
Guten Tag Alex
Die Statuten müssen nur schriftlich vorliegen. Dann können drei Leute gültig einen Verein gründen. Die Richtigkeit der Statuten wird nur dann geprüft, wenn jemand klagt, ansonsten kann der Verein (auch mit nicht ganz korrekten Statuten) ungestört seinen Zweck verfolgen.
Wir wünschen euch viel Erfolg mit dem Verein.
Viele Grüsse
Webling Vereinsverwaltung