Ein Verein ist so kompliziert, wie ihr ihn macht
Artikel 60 ZGB verlangt zwei Personen, einen schriftlichen Zweck und eine Organisation. Wie aufwendig diese Organisation ausfällt, bestimmt ihr selbst, denn das Gesetz schreibt keine Mindestgrösse vor. Ein Vorstand aus zwei Personen erfüllt dieselben rechtlichen Voraussetzungen wie einer aus fünfzehn.
Der Pétanque-Klub aus vier Nachbarn zeigt das eine Ende dieser Spannweite: eine Vereinskasse in der Keksdose, ein Protokollheft im Gartenschopf und eine WhatsApp-Gruppe statt einer Einladung per Post. Die Generalversammlung findet am Gartentisch statt, bei einer Flasche Wein. Trotzdem ist der Klub ein Verein im vollen rechtlichen Sinn, mit Haftungsbeschränkung und allem, was dazugehört.
Am anderen Ende steht ein Sportverein mit über hunderttausend Mitgliedern, einer Geschäftsstelle und einer eigenen Buchhaltungsabteilung. Dazwischen liegen Quartiervereine mit zwanzig Mitgliedern, Elternräte, Trachtengruppen und Berufsverbände mit festem Personal. Alle sind Vereine im gleichen rechtlichen Sinn wie der Pétanque-Klub.
Wenn der Verein wächst, wächst die Struktur mit. Ein Kassier, der anfangs eine Kladde führt, wechselt irgendwann zu einer Buchhaltungssoftware. Sobald es fünf Ressorts zu besetzen gibt, werden aus zwei Vorstandsmitgliedern fünf. Nichts davon müsst ihr am ersten Tag entscheiden.
Ich habe einmal einen Verein auf einer Serviette gegründet. Das geht sicher noch professioneller, aber komplizierter muss es nicht unbedingt sein. Möchtest du in der Schweiz einen Verein gründen? Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und praktische Unterlagen für deine Vereinsgründung.
Was ist ein Verein und warum gründet man ihn?
Ein Verein ist eine Gruppe von Personen, die gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Jede:r kann in der Schweiz einen Verein gründen. In der Schweiz bietet der rechtliche Rahmen nach Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) klare Strukturen. Es ist eine Form. Wie viele Menschen sich so organisieren, zeigen aktuelle Zahlen und Fakten zu Vereinen in der Schweiz: rund 90’000 bis 100’000 Vereine zählt das Land, getragen von einer Freiwilligenarbeit im Gegenwert von rund CHF 30 Mrd. pro Jahr.
Vorteile eines Vereins:
- Rechtliche Unabhängigkeit: Ein Verein ist eine eigenständige juristische Person.
- Steuerliche Vorteile: Gemeinnützige Vereine können steuerbefreit sein.
- Klare Strukturen: Mitglieder, Vorstand und Statuten regeln die Zusammenarbeit.
- Geringe Gründungskosten
- Bei deinem Vorhaben bist du rechtlich nicht als Einzelperson unterwegs und trägst somit nicht allein die Haftung.
Voraussetzungen für die Gründung eines Vereins in der Schweiz
Damit beim Verein gründen in der Schweiz alles rechtsgültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Mindestens zwei Personen sind dabei
Zur Gründung eines Vereins genügen zwei Personen, die gemeinsam einen Zweck verfolgen. Dieser kann gemeinnützig, wirtschaftlich oder privat sein.
Zweck des Vereins festgelegt
Der Zweck muss klar definiert sein und in den Statuten festgehalten werden. Beispiele:
- Sportverein
- Kulturelle Organisation
- Umwelt- oder Sozialinitiative
Statuten sind erstellt
Die Statuten bilden die Grundlage des Vereins. Darin wird geregelt:
- Name und Sitz des Vereins
- Vereinszweck
- Mitgliederrechte und -pflichten
- Organisation (z. B. Vorstand, Generalversammlung)
- Verfahren bei Auflösung
Ein Muster für Statuten findest du auf Plattformen wie Vitamin B.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Vereinsgründung
Schritt 1: Gründungsmitglieder finden
Die Gründungsmitglieder müssen weder Schweizer noch in der Schweiz wohnhaft sein. Auch Minderjährige können dabei sein, sie brauchen allerdings für rechtliche Entscheidungen die Unterschrift ihrer Eltern.
Schritt 2: Vereinszweck festlegen
Überlegt euch, was euer Vereinszweck ist. Vereine müssen einen nicht kommerziellen Zweck verfolgen. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist als Vereinszweck nicht zulässig. Vereine können aber durchaus wirtschaftlichen Tätigkeiten nachgehen, um ihren Vereinszweck zu finanzieren.
Schritt 3: Statuten erstellen
Formuliere die Statuten schriftlich. Achte darauf, dass sie klar und verständlich sind.
Zusätzlich müssen die Statuten alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.
Gemäss Art. 60 Abs. 2 ZGB sind dies:
- Schriftlichkeit
- Namen und den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation
- Organe des Vereins
- Sitz des Vereins (z.B. am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten)
- Wenn der Verein Mitgliederbeiträge erheben will, müssen diese ebenfalls in den Statuten festgehalten werden.
Schritt 4: Gründungsversammlung durchführen
Die Gründungsversammlung ist der offizielle Startschuss. Protokolliere die Sitzung und dokumentiere:
- Annahme der Statuten
- Wahl des Vorstands
- Beschlussfassung über den Vereinszweck
Hier findet ihr ein Muster für ein Gründungsprotokoll von der Fachstelle für Vereine Vitamin B.
Damit ist euer Verein gegründet und ihr könnt mit Vereinsarbeit loslegen.
Mögliche weitere Schritte
Eintragung ins Handelsregister
Wenn ihr
- ein Handelsgewerbe (kaufmännisches Gewerbe) betreibt,
- die Kriterien zur Revsionspflicht erfüllt
- über CHF 100’000 einnimmt und diese Vermögenswerte vorwiegend im Ausland sind
müsst ihr euch zusätzlich ins Handelsregister eintragen lassen. Hier kann es nützlich sein, euch von einer Fachperson beraten zu lassen beim Zusammenstellen der Unterlagen.
Steuerbefreiung des Vereins
Nicht jeder Verein ist automatisch gemeinnützig. Nur wer gewisse Kriterien erfüllt, kann von der Steuer befreit werden. Dafür braucht es eine Steuerbefreiung. Beantrage diese bei deinem Kanton, wenn dein Verein gemeinnützig ist. Ob er dieses ist, entscheidet jeder Kanton etwas anders. Ihr müsst aber sicher folgende Punkte erfüllen:
- einen gemeinnützigen Zweck verfolgen
- selbstlos handeln (kein Gewinnstreben)
- keine Mitglieder begünstigen
- das Vermögen bei Auflösung einem gemeinnützigen Zweck zuführen
- den gemeinnützigen Zweck tatsächlich umsetzen (nicht nur in den Statuten)
- wirtschaftliche Tätigkeiten nur im Rahmen des Zwecks betreiben
Bankkonto und Vereinsbuchhaltung
Eröffne ein Vereinsbankkonto. Viele Banken bieten spezielle Konditionen für Vereine an. Richte eine Buchhaltung ein, diese erleichtert nicht nur dir den Überblick, sondern sorgt auch für Transparenz gegenüber Mitgliedern und externen Partnern.
Häufige Fragen zur Vereinsgründung
Wie viele Personen braucht man, um einen Verein zu gründen?
Mindestens zwei Personen. Es gibt keine Höchstgrenze, auch grosse Gründungsteams sind möglich.
Was kostet eine Vereinsgründung in der Schweiz?
Die Gründung selbst ist grundsätzlich kostenlos, solange kein Handelsregistereintrag nötig ist. Kosten entstehen erst bei Bedarf, z. B. für notarielle Beglaubigungen, den Handelsregistereintrag oder eine professionelle Vereinssoftware zur Verwaltung.
Ist ein Verein eine juristische Person?
Ja, ein Verein wird mit der Gründungsversammlung und den schriftlichen Statuten automatisch zu einer eigenständigen juristischen Person nach Art. 60 ZGB.
Muss ein Verein ins Handelsregister eingetragen werden?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei einem kaufmännischen Gewerbebetrieb, Revisionspflicht oder Einnahmen über CHF 100’000 mit überwiegend im Ausland gehaltenen Vermögenswerten.
Fazit
Die Gründung eines Vereins in der Schweiz ist unkompliziert und bietet viele Möglichkeiten, gemeinsame Ziele zu verfolgen. Mit klaren Statuten, einer soliden Organisation und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben bist du bestens aufgestellt.
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