Wer darf unterschreiben? So regelst du die Unterschriftsberechtigung im Verein

Wer vom Vorstand darf ein Konto eröffnen? Welche Unterschriftsberechtigung im Verein gilt? Worauf musst du achten, wenn du die Zeichnungsregelung ausstellst? Und was gilt, wenn es Änderungen im Vorstand gibt?

Den Überblick behalten bei den Unterschriften

Es kommt im bestgeführten Verein vor. Plötzlich fragt sich der Vorstand, wer darf eigentlich wann welches Dokument unterschreiben? Wie Johannes Fark bei Vitamin B schreibt, gibt es verschiedene Formen der Unterschriftsberechtigung:

  • Vollunterschrift/Einzelunterschrift
    Wenn jemand alle Geschäfte im Rahmen des Vereins alleine und ohne Rücksprache rechtswirksam tätigen darf
  • Keine Regelung in den Statuten
    Dann hat ein Vereinsvorstand Einzelunterschrift. Jedes Vorstandsmitglied ist alleine zeichnungsberechtigt
  • Kollektivunterschrift (meist zu zweien)
    Das bedeutet, dass ein Vertrag nur gültig ist, wenn er von zwei Vorstandsmitgliedern unterschrieben ist. Das ist die gängigste Lösung im Vereinswesen.
  • Einschränkungen in der Unterschriftsberechtigung nach Bereich oder Betrag
    Zum Beispiel: Die Kassierin darf alleine Rechnungen bis 500 Franken bezahlen, alles darüber braucht eine zweite Unterschrift. Auch solche Regelungen sind möglich.

Einzeln oder gemeinsam – wie will’s der Vorstand?

Der Vorstand kann entscheiden, wie die Unterschriftsberechtigung im Verein aussieht. Eine Person darf alleine unterschreiben, in der Regel die Präsidentin oder der Präsident. Dann reicht ihr oder sein Ausweis und ab zur Bank.

Es kann aber auch sein, dass zwei (oder mehr) Personen gemeinsam unterschreiben müssen. Der Gang zur Bank wird zur Teamaktion: In diesem Fall müssen alle persönlich am Schalter erscheinen und ihren Ausweis vorlegen.

Bild mit zwei Bildhälften. Auf der einen Seite befinden sich zwei Personen auf der Bank mit Personalausweis. Auf der anderen Seite eine Person, die ein Dokument zeichnet.

Das gute, alte Reglement

Vor allem für offizielle Amtsgeschäfte hilft eine klare Regelung. Zum Beispiel beim Vereinskonto bei der Bank. Für die Kontoeröffnung läuft es bei der Raiffeisenbank so: «Die Bank braucht die Statuten des Vereines sowie ein Protokoll der letzten Vereinsversammlung. Dieses muss vom Vorsitz und dem Aktuar unterzeichnet sein.»

Die Unterschriftenregelung kann dein Vorstand in einem Reglement festhalten. Dazu reicht ein PDF-Dokument, das ihr in euren Vereinsordnern aufbewahrt.

Normalerweise sind Präsident/Vorsitz und eine weitere Person zeichnungsberechtigt, schreibt HSK-Info auf seiner Website. «Vielleicht sind diese Personen oft abwesend. Dann bestimmen Sie noch eine dritte Person, die zeichnungsberechtigt ist. Sonst können Ihre Geschäfte blockiert werden.»

Was passiert bei einem Wechsel im Vorstand?


Ein Vorstandswechsel bedeutet auch: Die Zeichnungsberechtigung muss neu geregelt werden. Denn sobald eine zeichnungsberechtigte Person zurücktritt, verliert sie automatisch die Unterschriftsbefugnis – auch wenn sie noch auf einem alten Formular aufgeführt ist. Damit es bei Bankgeschäften, Verträgen oder amtlichen Angelegenheiten nicht zu Verzögerungen kommt, sollte der neue Vorstand rasch handeln.

To-do-Liste bei Wechsel im Vorstand

  • Protokoll der Neuwahl erstellen
  • Statuten überprüfen, ob sie eine bestimmte Regelung zur Zeichnungsberechtigung vorsehen
  • Bank und Vertragspartner informieren
  • Falls nötig: neues Reglement oder Unterschriftenblatt aufsetzen

So bleibt der Verein handlungsfähig, auch bei personellen Veränderungen.

Fazit zur Unterschriftenregelung in Vereinen

Ohne klare Unterschriftsregelung geht’s nicht – zumindest nicht rechtssicher.
Ob Einzel- oder Kollektivunterschrift: Wichtig ist, dass ihr die Regeln schriftlich festhaltet und bei jedem Wechsel im Vorstand rasch aktualisiert. So bleibt euer Verein handlungsfähig – und niemand steht mit leeren Händen am Bankschalter.

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